Erklärung zur Barrierefreiheit

Die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.swn.net.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Erklärungen in Deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website der Stadtwerke Neumünster nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten für die Erstellung eines Gebärdensprachvideos stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website. Daher ist die Bereitstellung eines solchen Videos in Gebärdensprache mit einem unverhältnismäßigen Aufwand im Sinne des § 12a Abs. 6 BGG verbunden und daher nicht umsetzbar.
    Alternativ ist die Website über einen sogenannten Screenreader gut lesbar. Damit sind nahezu alle Informationen für hör- und sehbehinderte Menschen gut zugänglich.
  • Audio- und Videobeiträge sind nicht barrierefrei zugänglich.
  • PDF-Dateien und alle anderen Druckerzeugnisse sind noch nicht barrierefrei zugänglich. Der Grund dafür liegt in dem unverhältnismäßig hohen Aufwand, der mit der nachträglichen Bearbeitung der Vielzahl von Dateien verbunden ist.
  • Zum Download angebotene Publikationen im PDF-Format sind nicht barrierefrei. Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine nachträgliche Bearbeitung ist bei solchen Dokumenten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.
  • Teilweise fehlende Alternativtexte zu Bildern werden sukzessive nachgearbeitet.

Die Stadtwerke Neumünster arbeiten bereits daran, diese Probleme zu beheben. Wir bitten um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

3. Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert: /

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf eine Selbstbewertung der Stabstelle Marketing | Kommunikation vom 22.11.2023.

5. Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Catharina Haberland, 04321 202-2399, marketing@swn.net, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster an.

6. Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

 

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit[at]@landtag.ltsh[dot].de